Wir sparen uns reichWir sparen uns reichWir sparen uns reichWir sparen uns reich
  • Spartipps
    • Allgemein
    • Haushalt
    • Finanzen
    • Versicherungen
    • Unterwegs
  • Geld vermehren
  • Blog
✕
            Keine Ergebnisse Alle Ergebnisse anzeigen

            Sparen bei der Krankenversicherung für Tiere

            Wenn man sich ein Haustier als neues Familienmitglied erwählt, stellt sich natürlich schnell die Frage, ob man eine Krankenversicherung für das Tier benötigt. Für Kleintiere gilt das nicht, hier liegen die Tierarztkosten meist im kleinen Bereich. Aber was ist mit Hund und Katze? Sehen wir uns das mal genauer an, ob eine Tierkrankenversicherung Sinn macht oder nicht.

            Sparen bei der Krankenversicherung für Tiere

            Wichtig zu wissen: Versichern kann man grundsätzlich nur gesunde Haustiere. Viele Versicherungen geben auch ein Mindestalter an bzw. ein Höchstalter, um überhaupt eine Versicherung zu bekommen. Das Mindestalter liegt bei vielen Versicherungsanbietern bei ca. 4 Monaten und über 7 Jahre gibt es meist auch keine Versicherung mehr.

            Der Versicherungsbeitrag richtet sich auch nach dem Alter, klar ist, je jünger das Tier ist, desto geringer der Beitrag. Wartezeiten sind normal, das bedeutet, das Tier darf nicht krank sein, bzw. dürfen keine Vorerkrankungen vorliegen. Die Wartezeit bis der Versicherungsschutz eintritt liegt meistens bei ca. 3 Monaten, ausgenommen sind Verletzungen durch Unfälle, hier tritt die Versicherung meistens gleich in Kraft.

            Wie hoch sind die Beiträge, gibt es verschiedene Einteilungen?

            Ja, die Beiträge richten sich nach Rasse, Größe, Alter, wie das Tier gehalten wird und wie schwer es ist.

            Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

            Das ist unterschiedlich, hier genau auf die Bedingungen des Versicherers achten.

            Kann ich die Versicherung jederzeit wechseln oder beenden?

            Wie bei allen Versicherungen gilt es, die jeweiligen Wechsel – bzw. Kündigungsfristen zu beachten. Die Versicherung erlischt automatisch, wenn das Tier den Besitzer wechselt oder verstirbt. Jede Änderung also baldmöglichst dem Versicherer melden.

            • Sparen bei der KFZ-Verischerung
              10. Juni 2019

              Sparen bei der KFZ-Versicherung


              Mehr erfahren
            • Sparen bei der Gebäudeversicherung
              10. Juni 2019

              Sparen bei der Gebäudeversicherung


              Mehr erfahren
            • Stromanbieter Vergleich
              9. Dezember 2019

              Stromanbieter Vergleich – über 260 Euro Ersparnis + Prämie


              Mehr erfahren
            • Sparen beim Buchen von Reisen
              10. Juni 2019

              Sparen beim buchen von Reisen


              Mehr erfahren

            Werden alle Leistungen im Krankheitsfall übernommen?

            Die Tierkrankenversicherungen erstatten anfallende Kosten durch Operationen und alles, was dazugehört wie Medikamente, Aufenthalt beim Tierarzt etc. Allerdings nicht voll, hier sollte man auf die Selbstbeteiligung achten.

            Überflüssige Behandlungen werden meist nicht erstattet. Dazu gehören beispielsweise Kastrationen oder die Einpflanzung eines Chips. Hier auch genau erkundigen, denn manche Versicherer bieten auch das mit an, hier sollte man allerdings darauf achten, dass der Versicherungsbeitrag nicht unnötig höher wird. Gegenrechnen, was die Behandlungen ohne Versicherungen kosten würden hilft auf jeden Fall.

            Wie viel muss ich selbst zahlen?

            In den meisten Fällen werden zwei Drittel der Behandlungskosten von den Versicherungen übernommen, in Ausnahmefällen auch der volle Satz. Man muss also praktisch immer mit ca. 20 Prozent Selbstbeteiligung rechnen.

            Habe ich freie Arztwahl?

            Hier bei Vertragsschluss nachfragen, manche Versicherungen sind an bestimmte Ärzte gebunden. Daher vor Abschluss nachfragen, ob freie Arzt und Klinikwahl besteht.

            Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung?

            Das kann man pauschal nicht beantworten. Sicher ist, je früher eine Krankenversicherung für das Haustier abgeschlossen wird, also je jünger das Tier ist, desto günstiger ist die Versicherung. Man weiß ja nie, ob das Tier gesund bleibt oder ob teure Operationen auf einen zukommen könnten. Das weiß man weder beim Menschen und ebenso wenig beim Tier. Also sollte man selbst abwägen, ob man im Krankheitsfall die vollen Kosten tragen könnte, ob man ein finanzielles Polster schaffen kann, um anfallende Kosten daraus tragen zu können oder ob eine Versicherung nicht besser ist, einfach um im Fall der Fälle zum großen Teil abgesichert zu sein.

            Es lohnt auf jeden Fall, auf die jeweiligen Tarife zu achten, genau zu vergleichen und nur das abzuschließen, was wirklich in Frage kommen könnte. Kleine Behandlungen wie Impfungen und eben Kastrationen werden eh nicht übernommen und bei größerem Behandlungsbedarf braucht man einen Versicherer, auf den man sich verlassen kann, bzw. eine Versicherung, die die meisten Kosten abdeckt.

            Hier könnt ihr gleich mal eine kostenlose Anfrage für eine Tierkrankenversicherung starten:

             

            Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

            Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


            Der Zeitraum für die reCAPTCHA-Überprüfung ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Seite neu.

            © 2025 Wir sparen uns reich! | Impressum | Kontakt | Datenschutz | Newsletter
            ✕

            Jetzt Newsletter abonnieren!

            Du möchtest über neue Beiträge und die besten Tipps und Tricks zum Thema Sparen informiert werden?
            Dann abonniere jetzt unseren Newsletter:

            Cookie-Zustimmung verwalten
            Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
            Funktional Immer aktiv
            Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
            Vorlieben
            Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
            Statistiken
            Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
            Marketing
            Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
            Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
            Vorlieben
            {title} {title} {title}